3. Fahrlässigkeit und der Verlust des Versicherungsschutzes
Sollte tatsächlich eingebrochen werden und die Polizei stellt fest, dass der Schlüssel von innen steckte, kann das böse enden – und zwar finanziell.
- Grobe Fahrlässigkeit: Hausratversicherungen prüfen im Schadensfall sehr genau, wie der Einbruch stattfand. Ein steckender Schlüssel kann als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
- Die Folge: Die Versicherung kann die Zahlung drastisch kürzen oder im schlimmsten Fall komplett verweigern, da Sie es den Tätern grob vereinfacht haben.
Die sichere Alternative
Gewöhnen Sie sich am besten eine neue Routine an:
- Schließen Sie die Tür abends zweimal komplett um.
- Ziehen Sie den Schlüssel ab.
- Legen Sie ihn an einen festen, sicheren Ort in der Nähe der Tür (z. B. auf ein Schlüsselbrett oder in eine Schublade), der jedoch von außen (durch den Briefkasten oder Glasausschnitte) weder zu sehen noch zu erreichen ist.
Sicherheit geht vor Bequemlichkeit!